Alle Termine

2025

Für die Kids & Teens beginnen deren Wochen jeweils einen Tag später (ab Sonntag).

Mitarbeiter-Camp

Aufbauwoche

Männerwochenende

Kidswoche

Teenswoche

Abbau

Nachtreffen

13 - 15 Juni

30 Juni - 04 Juli

1 - 3 August

9 - 15 August

16 - 24 August

23 + 24 August

1 November

Infos für Eltern und Teilnehmer

  • Ich packe meinen Koffer und nehme mit…

    Wir haben euch eine Liste zusammengestellt, damit ihr nichts vergesst.

    Packliste

  • Die Hinfahrt wird von uns organisiert, zurück müssen die Kids & Teens aber abgeholt werden. Genauere Infos zur Abholung schicken wir euch rechtzeitig per Mail zu.

Infos für Mitarbeiter

  • Wir haben für euch eine Liste zusammengestellt, damit ihr nichts vergesst.

    Packliste Mitarbeiter

  • Das Bundeskinderschutzgesetz verpflichtet uns dazu Einsicht in das erweiterte Führungszeugnis eines jeden Mitarbeiters zu nehmen.

    Nachdem Du Dich als Mitarbeiter angemeldet hast, bekommst du per Mail eine Bescheinigung über Deinen ehrenamtlichen Einsatz beim AC.

    Mit der Bescheinigung und Deinem Personalausweis beantragst Du bei Deinem Bürgeramt oder Einwohnermeldeamt das "erweiterte Führungszeugnis", für Ehrenamtler ist das kostenlos. Mit der AusweisApp geht das Beantragen auch komplett online.

    Das Führungszeugnis kommt dann per Post zu dir. Danach hast du drei Monate Zeit es uns vorzuzeigen. Nach fünf Jahren muss das Führungszeugnis erneut beantragt und vorgezeigt werden.

  • Eine Anmeldung für Begleitpersonen (weitere Familienmitglieder, z.B. Ehepartner, die nicht mitarbeiten können und kleine Kinder, die keine Teilnehmer sind) können wir leider nicht ermöglichen. Aufgrund der gestiegenen Nachfrage und den bereits ausgereizten Kapazitäten auf dem Zeltplatz müssen wir die Anzahl von zusätzlichen Personen beschränken.

    Es besteht eine Ausnahmeregelung für Mitarbeiter, welche sich für min. zwei der drei AC-Wochen (Aufbauwoche, Kidswoche, Teenswoche) anmelden. Diese dürfen bei ihrem Einsatz gerne auch Begleitpersonen mitbringen. Wir möchten damit insbesondere Familien mit Kindern den Dienst erleichtern und ermöglichen, dass diese in den nur begrenzt zur Verfügung stehenden Urlaubstagen den familiären Verpflichtungen dennoch nachgehen können. (Kinder im Teilnehmeralter (9-16 Jahre) sind davon allerdings ausgenommen. Um ihnen die Vorfreude nicht zu nehmen und die AC-Inhalte möglichst lange „geheim“ zu halten, dürfen diese nur in den jeweiligen Wochen als reguläre Teilnehmer mitfahren.)

    Für die Aufbauwoche können Begleitpersonen gerne mit angemeldet werden. Die Beaufsichtigung der eigenen Kinder fällt unter die Verantwortung der Eltern. Kinder im Teilnehmeralter (9-16 Jahre) jedoch können nicht an der Aufbauwoche teilnehmen. Um ihnen die Vorfreude nicht zu nehmen und die AC-Inhalte möglichst lange „geheim“ zu halten, dürfen diese nur in den jeweiligen Wochen als reguläre Teilnehmer mitfahren.

Sonderurlaub

Laut Sonderurlaubsgesetz NRW kann jeder Arbeitnehmer pro Jahr acht Tage Sonderurlaub u.a. für „die leitende und helfende Tätigkeit, die in Jugendferienlagern ausgeübt wird“ bekommen.

Dieser Sonderurlaub muss beim Arbeitgeber beantragt werden. Der Arbeitgeber zahlt für die Zeit des Sonderurlaubs kein Gehalt. Du hast keinen grundsätzlichen Anspruch auf Sonderurlaub; dein Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, dir diesen zu gewähren.

Es besteht kein grundsätzlicher Anspruch auf die Erstattung des Verdienstausfalles. In den letzten Jahren wurden immer ca. 80% des Bruttolohns vom Land NRW erstattet, dies hängt aber von der Verfügbarkeit der Fördermittel beim Land ab.

Die Erstattung nimmt in der Regel einige Monate in Anspruch, also plane so, dass Du auf das Geld bis Ende des Jahres nicht angewiesen bist.

So stellst Du den Antrag:

Falls du im öffentlichen Dienst angestellt bist, funktioniert alles etwas einfacher. Kontaktiere uns direkt per Mail und nenne uns deinen vollständigen Namen sowie den Zeitraum, für den du Sonderurlaub beantragen möchtest.

Für alle anderen geht’s so:

Sprich zuerst mit deinem Arbeitgeber ab, ob er dir Sonderurlaub gewährt. Lade dann das Antragsformular herunter und schicke es bis zum 16.05.2025 ausgefüllt an uns zurück.

Nach dem Camp bekommst du per Mail ein zweites Formular von uns. Schicke auch dieses ausgefüllt an uns zurück. Nun heißt es warten: Nach einigen Monaten bekommst du Deinen Verdienstausfall ausgezahlt!

Der Zeltplatz

Seit vielen Jahren findet das Camp auf unserer Zeltwiese in der Eifel statt. Wenn der Platz gerade nicht für die Gemeinden verwendet wird, kann er auch privat gemietet werden.